Elternforum Baby und Job

Erziehungsgeld - Einkommensgrenze

Erziehungsgeld - Einkommensgrenze

Mitglied inaktiv

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Auch auf die Gefahr hin, dass die Frage schon öfter gestellt wurde. Ich bin mir immer noch unsicher. Ich bekommen im Mai mein erstes Baby, werde dann nach dem Mutterschutz wieder auf 400-€-Basis arbeiten. Ist es richtig, dass mein Verdienst nicht mit angerechnet wird und ich für die Berechnung des Einkommens überschlagsmäßig nur das Bruttoentgelt meines Mannes abzüglich des Pauschalbetrages rechnen kann? (27 % ist das auch richtig?) Würde mein Verdienst vor dem Mutterschutz nämlich dazu zählen, kriege wir auf keinen Fall Geld. Zählt er nicht dazu, könnte sich ein Antrag lohnen. Danke für eure Hilfe! Liebe Grüße Silke


Mitglied inaktiv

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Dein Einkommen vor dem Mutterschutz wird auf keinen Fall angerechnet. Wenn du waehrend der Elternzeit arbeitest, dann schon, aber nicht bei pauschal versteuerten (!) Minijobs. Gib mal bei Google Erziehungsgeld rechner ein, da solltest du genau ausrechnen koennen, was ihr bekommt. LG Berit


Mitglied inaktiv

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Hallo, hier ein Link: http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/ Heidi