FelixKR
Hallo, folgende Frage: ich lebe mit meiner Partnerin zusammen, ich bin der Adresse mit als Erstwohnsitz gemeldet. Meine Partnerin ist noch bei Ihren Eltern gemeldet. Um elterngeld zu erhalten muss ja das kinde am selben Ort gemeldet sein wie die Person die das Elterngeld erhält. Frage: Muss meine Partnerin ihren Erstwohnsitz an meine Adresse verlegen damit ich Elterngeld bekomme oder reicht es auch wenn sie unsere Adresse als Zweitwohnsitz angibt? Vielen dank für Antworten
Wo die Partnerin gemeldet ist, ist für Deinen Elterngeldbezug wurscht, aber das Kind muß an Deiner Adresse gemeldet sein - und zwar mit Erstwohnsitz.
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