Oktaevlein
Hallo, hat das jemand von Euch so gemacht, nach der Elternzeit erst wieder gearbeitet und dann nach 1 Jahr arbeiten doch noch das 2. und 3. Jahr genommen? Das 3. Jahr kann ja bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Natürlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Das ist mir leider klar. Mich würden Eure Erfahrungen damit interessieren.
ich habe es nicht gemacht, aber eine kleine Richtigstellung: das 2. Jahr kannst Du nur mit Zustimmung des AG nehmen, das 3. Jahr musst Du ihm nur mitteilen, da kann er nix gegen sagen. Ulrike
Hallo Ulrike, ich dachte immer, wenn man sich zunächst auf nur 1 Jahr festlegt, muß man die erneute Elternzeit in jedem Fall vom Chef genehmigen lassen. Bist Du Dir da sicher, kann ich das irgendwo nachlesen? Damit ich evtl. was vorzuweisen hätte, falls ich mich für eine erneute Elternzeit entscheiden würde? Danke, Oktaevlein
Hi, das 2 Jahr kannst du nur im 2. Lebensjahr des Kindes nehmen, nicht später, auch nicht mit Genehmigung des AG. Das 3. Jahr kannst du mit Genehmigung später nehmen oder ohne Genehmigung nur, wenn es unmittelbar an das 2. Jahr Elternzeit anschließt. Ist die Elternzeit aber bereits unterbrochen (z.B. nur 1,5 Jahre EZ genommen), dann kann auch das 3. Jahr nicht einfach "genommen" werden, sondern es ist die Zustimmung des AG nötig. Gruß, Speedy
Hallo Speedy, danke, so dachte ich auch. Die Antwort davor hörte sich für mich anders an, da wollte ich nochmal nachfragen. Wäre ja auch zu schön gewesen. Viele Grüße Oktaevlein
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