schnari
Hallo, am 19.4.2016 ist unser Sohn Ben geboren. Errechneter Termin war der 26.4.2016. Die Elternzeit wurde durch meinen Arbeitgeber bis zum 25.4.2017 für 1 Jahr gewährt. Nun habe ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 30.4.2017 gekündigt und möchte die restlichen Tage bis zum Ende der Beschäftigung Urlaub nehmen. Jetzt hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass die Elternzeit ja schon mit dem 18.4.2017 enden würde, weil das Kind am 19.4. geboren wurde. Ist das rechtens? Gewährt wurde die Elternzeit durch die Firma ja bis 25.4. ...? Gibts dazu irgendwelche Rechtsnachweise? Danke schon mal für Eure Hilfe
Dein Arbeitgeber hat leider Recht...
Jein! Du musst nicht genau ein Jahr EZ nehmen. Man kann jedes beliebige Datum nennen bis zum Tag vor dem 3ten Geburtstag. Es kommt also darauf an was Du genau gemeldet hast. Hast Du geschrieben, 1 Jahr ab Geburt, dann hat dein AG Recht. Hast Du aber gesagt, EZ bis zum 25.4 - dann hast Du Recht. Nicht umsonst wird immer wieder gesagt man solle feste Daten nennen, keien ungenauen Formulierungen wie ein Jahr oder sonstiges.
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