Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, diese ganzen Gesetzestexte machen mich ganz wuschig und ich hoffe, dass mir hier vielleicht etwas geholfen werden kann. Ich bekomme im April mein Baby und muss nun dem Arbeitgeber die Elternzeit mitteilen. Ich würde gern ein Jahr zu Hause bleiben und das 2. Jahr Teilzeit arbeiten und danach dann wieder voll einsteigen. Meine Frage ist nun, ob sich das mit der Beantragung des Erziehungsgeldes in Bugetform vereinbaren lässt. Kann man also Erziehungsgeld (Budget - was ja nur für ein Jahr gezahlt wird) beantragen und gleichzeitig aber zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon jetzt für eure Antworten. Gruß - Loooney
"Kann man also Erziehungsgeld (Budget - was ja nur für ein Jahr gezahlt wird) beantragen und gleichzeitig aber zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. " klar! wenn du ez mitteilst achte aber darauf, dass du 2 jahre angibst. der tz-vertrag muß neu geschlossen werden, damit dein alter vertrag nach ablauf der ez gültigkeit behält. lg, maike
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