Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben, wer kennt isch aus: wenn ich nun Elternzeit beantrage, dann aber trotzdem schon ehr wieder Std.weise arbeiten will (im Einverständnis mit meinem Chef) darf ich das? eigentlich will ich nach Mu.Schu std.weise wieder anfangen. Chef hat sich heut aber so sau gemein mir gegenüber verhalten das ich überlege zu meiner eigenen Absicherung erstmal Elternzeit zu beantragen. Was meint ihr??
Ja, bis zu 30 h die Woche darfst du in der Elternzeit arbeiten. Aber ich wuerde es gleich schriftlich klarmachen, nicht dass es nachher heisst, noe jetzt bleiben Sie zu Hause in Elternzeit wie beantragt.. Verpflichtet ist der AG naemlich nicht dazu, die Teilzeit anzubieten (ok, unter bestimmten Umstaenden schon, aber da kommt er mit schwammigen betrieblichen Gruenden wieder raus). LG Berit
bis zu 30 Stunden sind wöchentlich erlaubt. Die werden irgendwie mit dem Erziehungsgeld gegengerechnet, genaue informationen bekommst Du beim Jugendamt Abteilung Erziehungsgeld.
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