Elternforum Baby und Job

Elternzeit und 400 € Job

Elternzeit und 400 € Job

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, habe da mal zwei Fragen und zwar folgende Situation: ich arbeite z.Zt noch fest UND auf 400 € Basis und erwarte Ende Mai mein Baby. Ende März bin ich aber ohne feste Arbeit,der 400 € Job läuft aber weiter. 1.muss mein AG(beim 400€ Job)mir ohne wenn und aber in der Mutterschutzfrist weiterhin die 400 € zahlen(bekomme jeden Monat glatt 400)? 2.wenn ich nach dem Mutterschutz weiterhin auf 400 € arbeite,was auch mit Baby absolut möglich wäre und ich auch in Erwägung ziehe,bekomme ich dann weniger Elterngeld? Oder zählt da ein 400 € Job nicht mit hinein? Gibt es da auch einen Selbstbehalt,der nicht anrechenbar ist von ich glaube 165€ wie z.B. beim Arbeitslosengeld??? Ich freue mich über fachkundigen Rat und bedanke mich im vorraus bei Euch! Viele Grüße, surfmolch


Jessi86

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Was Punkt 1 betrifft kann ich dir leider nicht helfen. Punkt 2: wenn du weiterhin auf 400€ Basis arbeitest, wird dir im ersten Lebensjahr das EG gekürzt. Du bekommst dann nur den Regelsatz von 300€, der Rest entfällt und dann halt noch deine 400€ dazu.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jessi86

Nee, ganz so ist das nicht. Also: man darf während man Elterngeld beziht 30 Stunden die Woche arbeiten. Wenn man nur den Sockelbetrag von 300€ bekommt, darf man auch zuverdienen OHNE das es angerechnet wird. Bekommt man mehr die 300€ wird der Verdienst angerechnet. Die Berechnung sieht dann so aus: E: Einkommen gesamt Ga: altes Nettogehalt (was zur Berechnung des Elterngeldes ermittelt wurde) Gn: neues Nettogehalt (Zuverdienst) Ohne Zuverdienst ist E = 0,67*Ga Mit Zuverdienst ergibt sich: E = (Ga - Gn)*0,67 + Gn E = 0,67*Ga - 0,67*Gn + Gn E = 0,67*Ga + (Gn - 0,67*Gn) E = 0,67*Ga + 0,33*Gn Sprich von dem was Du zuverdienst bleiben Dir nur 33% übrig. Das alles gilt nur für das 1. Jahr in dem Elterngeld gezahlt wird. Läßt man sich das Elterngeld strecken, so wird es im 2. Jahr nicht angerechnet. LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, und vielen Dank für die Info!!! Dann muss ich mir nun schnell überlegen,ob ich den 400 € auch auf "Eis" lege und nach der Stillzeit wieder offiziell anfange(würde mein Chef so akzeptieren). Und ich muss mich erkundigen,ob ich im Mutterschutz weiterhin die 400 € bekomme,obwohl ich nicht arbeite...aber ich meine,es ist so... Vielen Dank, LG, Surfmolch