Karina79
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 19 Monate alten Tochter, derzeit befinde ich mich noch bis Ende 2013 in Elternzeit. Seit November 2011 habe ich einen 400€-Job, bekomme aber noch Hartz4. Bis jetzt ging das auch mit der Betreuung meiner Tochter sehr gut, das hat immer meine Mutter übernommen. Nun aber ist auch sie gesundheitlich angeschlagen und schafft die Betreuung von meiner Tochter nicht mehr, da mein Vater auch pflegebedürfigt ist, leidet an einem Schlaganfall und braucht auch Hilfe. Meine Mutter ist nervlich sehr angeschlagen, ebenso hat sie Probleme mit der Bandscheibe. Habe auch zur Zeit keinen Kita Platz erst wenn meine Tochter 3 Jahre alt ist, darum würde ich gerne den 400€-Job kündigen und meine Mutter zu Hause unterstützen. Brauche Ratschläge wie ich dieses Problem lösen könnte, ohne das mir Geld von der Arge gesperrt wird.
Hallo, rede doch mal direkt mit der Arge. Vielleicht gibts ja doch andere Kinderbetreuungsmöglichkeiten - Zuschuss zur Tagesmutter, KiTa.... Vielleicht auch mit dem Arbeitgeber reden - könntest du dort jetzt schon zumindest in Teilzeit wieder einsteigen? Dann wäre ein auch eine Kinderbetreuung einfacher finanzierbar. Versuch doch einfach mal verschiedene Lösungsansätze, das deine Eltern die Betreuung unter den Vorraussetzung nicht mehr schaffen, ist ja verständlich. Wie schauts denn mit Geschwistern aus? Ich hatte auch die Kinder meiner Schwester fast 2 Jahre täglich einige Stunden hier... mit eigenen Kindern ist das ja nicht so aufwendig... inzwischen ist es andersherum und sie nimmt meine Jungs mal wenn nötig. Wenn die Arge sieht, das du wirklich Lösungen suchst, dann kann man auch mit denen reden. Gruß Dhana
Hallo Karina, bis Deine Tochter 3 ist, wirst du offiziell gar nicht in der Arbeitslosenstatistik geführt, weil du aus Sicht der Arge dem Arbeitsmarkt ohnehin nicht zur Verfügung stehst - egal, ob mit Krippenplatz oder ohne. Das bedeutet, dass du den Minijob kündigen kannst und dann den vollen ALG-II-Satz für dich und deine Tochter erhältst. Da kann nix gesperrt werden und es sollte - im Normalfall - auch niemand abschätzig reagieren. Du kannst denen also einfach schreiben dass der Minijob zum entsprechenden Datum entfällt. Schau mal hier unter Punkt 3.6: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf Die Pflege Angehöriger spielt bei der Vergabe vonSozialleistungen durchaus auch eine Rolle, falls das "Problem" ungelöst sein sollte, wenn deine Tochter dann mal drei ist. Viele Grüße
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