Jette73
Hallo zusammen, aus gegebenem Anlasse denke ich darüber nach, aus der Arbeit (arbeite seit 7 Monaten wieder, mein Mann hatte 6 Monate Elternzeit und jetzt geht unser Kleiner seit 3 Wochen in die KITA) wieder in die Elternzeit zu gehen, d.h. ein weiteres Jahr zu beantragen. Habt ihr eine Ahnung, wie es sich bzgl. folgender Punkte verhält: Kann der AG mir das 2. Jahr EZ verweigern, benatragt habe ich es ja damals nicht sondern würde das jetzt nachträglich tun? Ist es mir erlaubt, falls mein AG keinen entsprechenden Minijob für mich hat, mir anderswo einen zu suchen und muss ich meinen AG darüber informieren (vom Vertrauensverhältnis jetzt mal abgesehen) bzw. kann er mir dies verweigern? Danke für eure Hilfe und LG, Jette
Hallo, wie das mit dem nachträglich beantragen ist, kann ich dir nicht sagen, aber du darfst während der Elternzeit woanders arbeiten, bis zu 30 Stunden in der Woche. Du brauchts dafür allerdings die Genehmigung deines AG, aber es gibt eigentlich keine Gründe, dass er dir das verweigern kann. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Dort findest du alle Infos, auch zum Beantragen der Elternzeit.
Hi, du musst dich mit dem ersten Antrag für die rsten 2 Jahre Elternzeit verbindlich festlegen - nachträgliche Änderungen - so wie jetzt bei dir - bedürfen dann der Zustimmung des AG. Gruß, speedy
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