JuliaaaaaS
Guten Tag, Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich habe am 18.07.2022 entbunden. ET war der 09.08.2022. Ich war während der Schwangerschaft noch in Elternzeit für mein erstes Kind. Diese habe Ich vorzeitig beendet, um den Arbeitgeberzuschuss im Mutterschutz zu bekommen. Jetzt habe Ich erneut Elternzeit beantragt vom 13.09.2022 bis 16.07.2024. Heute habe Ich einen Brief von der Krankenkasse bekommen bezüglich des Mutterschaftsgeldes. Dieses wird vom 28.06.2022 bis zum 04.10.2022 gezahlt. Das bedeutet ja dass ich noch bis zum 04.10.2022 in Mutterschutz bin. Ich habe vom Krankenhaus eine Bescheinigung bekommen, dass die Kleine ein Frühchen ist. Zahlt der Chef den Arbeitgeberzuschuss bis zum Anfang der Elternzeit 13.09.2022 oder bis zum Ende des Mutterschutzes 04.10.2022. Bzw kann Ich meinen Elternzeitantrag nachträglich ändern, damit ich Arbeitgeberzuschuss bis zum 04.10.2022 bekomme? Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Hilfe Julia
Wenn ich richtig gerechnet habe, kam dein Kind bei 36+6 zur Welt - dann ist es ein Frühchen und dir stehen 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zu. Da hat die Krankenkasse schon richtig gerechnet. Setz dich einfach mit deinem AG in Kontakt und gib Bescheid, dass dir da ein Fehler unterlaufen ist und du den Antrag entsprechend korrigieren möchtest. Das sollte kein Problem sein, denn du kannst NICHT gleichzeitig in Mutterschutz und Elternzeit sein.
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