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Elternzeit-bitte schnelle Hilfe!!!!!

Elternzeit-bitte schnelle Hilfe!!!!!

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Hallo, ich möchte in der EZ nach einem Jahr gerne wieder ca 20h arbeiten, ist es jetzt besser, 1 J EZ zu beantragen oder 3 Jahre, was sind die Unterschiede rechtlich und auch versicherungsmäßig? Könntet Ihr mir da helfen? Bitte schnell! Danke, peewee


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Man hat es mir so erklärt: die ersten zwei Jahre Elternzeit muß man verbindlich erklären, sich also direkt festlegen. Das dritte Jahr kann dann entweder im Anschluß an die ersten beiden Jahre genommen werden (muß dann aber dem AG frühzeitig bekanntgegeben werden) oder man "spart" es sich auf. Denn bis zu 12 Monate können bis zum vollendeten 8. LJ des Kindes angetreten werden (z.B. um die erste Zeit nach der Einschulung zuhause bleiben zu können). Wie gesagt: so hat man es seitens meines Dienstherren mir erklärt. Alle Angaben sind also "ohne Gewähr" ;-) Viele Grüße, dieElle


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Bin auch 3 Jahre in Elternzeit, arbeite aber 7 Std pro Woche, habe für die Zeit einen Extravertrag und danach gilt mein Alter wieder. Die Elternzeit wirkt sich z.B. später auf deine Rente aus. Wenn du die jetzt beendest und reduziert arbeitest, gibt es später auch weniger Geld. Und ob du dann die Stunden wieder aufstocken kannst, ist fraglich.


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Hallo das mit der Rente stimmt nicht. Man (i. d. R. die Mutter) bekommt für jedes Kind 3 Jahre Kindererziehungszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Ob man arbeiten geht oder nicht, das ist völlig egal. Viele Grüße Désirée


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Hi, du musst dich für die ersten beiden Jahre bereits bei Beantragung verbindlich festlegen (später ändern geht dann nur mit Zustimmung des AG). Wenn du also ein Jahr nimmst, musst du nach einem Jahr wieder deine alte Stelle antreten. Die Erklärung für das 3. Jahr kannst du bis 8 Eochen vor Ende des 2. Jahres abgeben. Dein AG kann aber auch zustimmen, dass du dir das Jahr aufsparst (muss er aber nicht! daher besser rechtzeitig nachfragen). Wenn du ein Jahr aufgespart hast und den Job wechselst, hast du Pech gehabt, denn der neue AG muss das aufgesparte Jahr nicht mit übernehmen. Gruß, speedy


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Für die ersten beiden Jahre musst Du Dich jetzt festlegen. Du musst auch sagen, ob und wann Du innerhalb dieser Zeit Teilzeit arbeiten möchtest. Über das dritte Jahr kannst Du ein paar Monate vor Ablauf des zweiten Jahres entscheiden. Die daraufhin mit Deinem Arbeitgeber getroffene Regelung ist für beide Seiten verbindlich. Wenn Du dagegen erstmal Elternzeit beantragst und Dich nachträglich entschließt, früher wiederzukommen, muss Dein Arbeitgeber das nicht akzeptieren. Genauso natürlich, wenn Du Teilzeit beantragst und dann doch ganz zu Hause bleiben möchtest: Wenn der Arbeitgeber sich sperrt, bliebe Dir dann nur die Kündigung. Was Du beantragst, hängt also erstens davon ab, was Dir am wichtigsten ist und zweitens davon, wie Du Deinen Arbeitgeber einschätzt. Es gibt welche, die ihren Mitarbeiterinnen gerne entgegenkommen, andere erfüllen nur genau ihre Pflicht. Viele Grüße Linda