Mitglied inaktiv
Hallo, nur mal theoretische Frage ;-) Ich habe 2 Jobs: Teilzeit und einen Minijob, beide unbefristet, 2 verschiedene Arbeitgeber. Wenn ich (wieder) schwanger werden würde, wie wäre das dann mit der Elternzeit? Kann ich z. B. auch für den Teilzeitjob 3 Jahre nehmen und den Minijob 1 Jahr? Quasi wenn das Elterngeld ausläuft, beim Minijob wieder einsteigen? Müßte doch gehen, oder?! Gruß, Bianca
Hallo, man kann während der Elternzeit bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Wenn man auf L.Karte arbeitet, geht der Lohn in die Berechnung des Elterngelds mit ein, bei Minijobs aber nicht. Das heisst, du kannst den Minijob jederzeit wieder anfangen (soweit unter 30 Stunden) und Teilzeit am besten erst, wenn das Elterngeld ausläuft. LG Berit
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