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Elterngeld

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PPF

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weiß hier jemand ob man das Elterngeld auch auf 1 1/2 Jahre splitten kann? Danke


speedy

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Antwort auf Beitrag von PPF

Nein, formal gehen nur 12 oder 24 Monate (also entweder ganz oder 50%). Manche Sachbearbeiter machen allerdings Ausnahmen, wenn man z.B. nachträglich (nach 6 Monaten 100%) dann die Umstellung auf 50% beantragt (mit guten Gründen!) - dann ergibt sich für die Restlaufzeit eine andere Monatsanzahl... Gruß, speedy


Kirsche1210

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Antwort auf Beitrag von PPF

Hallo! Ich habe selbst 18 Monate Elterngeld beantragt und keine Probleme gehabt! Du musst ein Kreuz machen wo 12 Monate Elterngeld sind und dann kommtvja nochmal die Auszahlungsvarianten. Dort habe ich Einmal monatlich angekreuzt und dann nochmal halber Monatsbeitrag und hinten kreuzt du noch an die lebensmonate. Ich habe quasi 6 Monate ganze Beträge und dann 12 Monate halber Monatsbetrag.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Kirsche1210

Hi, das Formular und die Bearbeitungsanweisungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern - am besten für Sonderwünsche direkt bei der zuständigen Stelle nachfragen. Für BaWü gilt: es gibt nur 12 oder 24 Monate, Ausnahmen bei Wechsel innerhalb der Bezugszeit in Härtefällen. Gruß, Speedy