PiaMarie
Hallo, Ich frag für eine Freundin. Ihre Situation, Alleinerziehend, 21 Jahre, 11Monate alten Sohn. Sie hat für das Kind uns sich Kindergeld, Elterngeld 300€, Unterhalt vom Kindsvater, dass aber vom Jugendamt bisher kam, Wohngeld bekommt sie zur Zeit keines, weil sie kostenlos bei jemanden wohnt. Sie möchte nun Teilzeit/400€ Job arbeiten - ab jetzt. D.h aber, dass ihr dann das Elterngeld gestrichen wird, oder? Sie hat auch für 2Wochen eine Ausbildung begonnen/gemacht - muss sie dann Elterngeld zurückzahlen? Lg
Das EG wird nur bei Zuverdienst innerhalb der ersten 12 Lebensmonate gekürzt. D.h. es geht hier nur noch um max. einen Monat. Wenn sie da 400 Eur verdient, werden 2/3 auf das EG angerechnet, d.h. sie müsste ca. 270 Eur zurückzahlen für den 12. Lebensmonat. Gruß, Speedy
Aber den Mindestsatz bekommt doch jeder, auch wenn man während des ersten Jahres teilzeitbeschäftigt ist. Sie müsste dann auch nichts zurückzahlen. LG Wolke
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