Mitglied inaktiv
Mal ne Frage hab: Seit Juni bin ich zum 2. Mal Mama und habe das Baby nach den 2 Monaten Mutterschutz mit ins Büro genommen (bin alleine da). Vor der Geburt hab ich normal angestellt 20 Stunden pro Woche gearbeitet und jetzt arbeite ich genauso viel. Hab ich da trotzdem Anspruch auf Elterngeld? Das soll ja eigentlich den fehlenden Verdienst ausgleichen. Ich war mir eigentlich sicher, dass ich keines bekommen kann und habe auch keins beantragt. Aber gestern erzählte mir eine Bekannt, dass ich "natürlich" auch Anspruch hätte, weil ich ja unter 30 Stunden arbeite. Jetzt weiß ich gar nix mehr...
Hallo, bei max. 30 h pro Woche bekommst du mindestens den Sockelbetrag von 300 Eur. Alles weitere unter http://www.bmfsfj.de Schnell drum kümmern, wird höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt. LG.
JUPP - schnell einen Antrag stellen.
Hallo, die 300 Euro Mindestbeitrag müßtest du bekommen! Antrag stellen!
Natürlich hast auch Du Anspruch auf den Sockelbetrag - schnell beantragen, denn es gibt es nur 3 Monate rückwirkend.
Ich glaube das hängt davon ab, ob du "richitg" ohne EZ arbeitest oder in EZ bist und die 20 STd "nebenbei" arbeitest.
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