Elternforum Baby und Job

Ein paar Fragen! Danke für Antwort!!

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Ich hab noch ein paar Fragen? 1. Wieso darf ich nach der Geburt denn nur 30St/Woche arbeiten gehen und nicht 38.5 wie vorher auch? 2. Und, wenn ich einen Minijob habe, dann ist das ja unter 400 Euro, oder? Dann muss ich ja auch keine Steuern zahlen und hab keine Sozialabgaben, oder? 3. Wenn ich zu meinem Chef sage, dass ich 3 Jahre zu Hause bleibe, muss er mich dann nach 3 Jahren wieder einstellen? 4. Und wenn ich nach der Geburt teilzeit arbeiten gehe, aber unter 400 Euro, muss ich das meinem Chef sagen? Danke schon mal für eure Antworten!


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1. Wieso darf ich nach der Geburt denn nur 30St/Woche arbeiten gehen und nicht 38.5 wie vorher auch? Darfst du schon, aber nicht, wenn du Elternzeit nimmst, denn der Sinn der Elternzeit ist ja, dass du dich um dein Kind kümmerst. Sonst brauchst du keine Elternzeit zu nehmen und gehst einfach normal weiter arbeiten. 2. Und, wenn ich einen Minijob habe, dann ist das ja unter 400 Euro, oder? Dann muss ich ja auch keine Steuern zahlen und hab keine Sozialabgaben, oder? Weiß nicht genau, aber glaube du hast recht. 3. Wenn ich zu meinem Chef sage, dass ich 3 Jahre zu Hause bleibe, muss er mich dann nach 3 Jahren wieder einstellen? Wenn du Elternzeit nimmst, ja, dann bleibt dein Arbeitsplatz erhalten bzw. er muss dir zumindest einen gleichwertigen anbieten, wenn du zurückkommst, muss aber nicht genau dasselbe sein. Für die ersten 2 Jahre musst du dich von vornherein festlegen, ob du Elternzeit nimmst oder nicht bzw. für welche Zeiträume. Für alles, was nach dem 2. Geburtstag deines Kindes passiert, ist das Einverständnis deines Arbeitgebers nötig. Er kann aber nur ablehnen, wenn besondere gründe vorliegen. 4. Und wenn ich nach der Geburt teilzeit arbeiten gehe, aber unter 400 Euro, muss ich das meinem Chef sagen? Im öffentlichen Dienst z.B. ja, da braucht man eine Genehmigung, sonst glaube ich nicht.


Mitglied inaktiv

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Danke, danke, du hast mir schon mal sehr weitergeholfen!


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Bitte beachten, wenn Du während der Erziehungszeit bei einer anderen Firma auf 400€ Basis arbeitest, musst Du das Deiner Firma melden. Sie darf Dir das aber nur unter wenigen Umständen (Z.B. Konkurenzfirma) verwehren. LG, Sandra mit Anna & Sarah


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Hallo, das mit der Elternzeit muss ich berichtigen. Die Elternzeit musst du nicht für 2 Jahre festlegen. Ich befinde mich gerade in Elternzeit für 1 Jahr und kann dann wieder verlängern wenn ich möchte. LG Pezo2306