Mitglied inaktiv
...ich war bei meiner personalsachbearbeiterin und habe mal nachgefragt wie es aussieht, was ich wie beantragen muss, damit ich ca einmal im monat am Wochenende woanders arbeiten darf...sie war auch total lieb, hat mir den zuständigen beabeiter genannt und was ich alles in den antrag schreiben muss, was für daten reinmüssen etc...aber der antrag hat vermutlich keine chance bewilligt zu werden...denn ich darf nicht mehr wie 1/7 der wöchentlichen arbeitszeit woanders arbeiten...und da meine arbeitszeit gerade o ist (elternzeit) ....menno 1/7 von 0 ist 0...das ist doch doof
...doch aber bestimmt auf deine vertragliche wöchentliche Arbeitszeit (dein Arbeitsvertrag ist doch während der Elternzeit weiterhin uneingeschränkt gültig, das Beschäftigungsverhältnis ruht nur), nicht auf die aktuell geleistete bzw. nicht geleistete. Lass dir das nochmal genau erläutern... junima
und wir hatten auch schon eine Mutter im EZ hier, die bei ihrem AG nicht gearbeitet hat und 1/5 der Regelarbeitszeit (40 Stunden, obwohl sie selbst eine TZ-Stelle mit 23 Stunden hatte), auswärts genehmigt bekam. Das dürfte gar kein Problem sein.
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