Sarottiqueens
Ich brauch mal eure Hilfe. Als ich mit meiner Maus schwanger wurde hatte ich sofort ein BV (seit September 2011). Die Geburt war im Mai 2012. Im Juni letzten Jahres hab ich dann bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und bei meinem aktuellen angefangen. Nun habe ich noch aus 2011 2,5 Tage und aus 2012 anteilig bis zum Mutterschutz Resturlaub. Steht mir dieser noch zu? Muss mein ehemaliger Chef mir diesen ausbezahlen? Kennt jemand rechtlich wasserdichte Aussagen dazu? Zum Rechtsanwalt werde ich wohl oder übel gehen müssen. Da ich aber keine Berufsrechtschutz habe will ich das erst machen, wenn ich vorher sicher weiß dass ich mich im Recht befinde. Kann mir jemand diesbezüglich helfen?
Hi, den Anspruch hättest du tatsächlich gehabt - allerdings dürfte der inzwischen verjährt sein, die Frist nach Beendigung des AV ist rel. kurz. Kann ich bei Interesse aber heute abend nachschlagen. Gruß, Speedy
Ja gerne. Ich habe meinen alten AG bereits in 2013 angemahnt, mir den Urlaub auszubezahlen. Darauf kam jedoch keine Reaktion.
Hi, also, verjährt sein dürfte der Anspruch noch nicht (regelmäßige Verj.frist = 3 Jahre ab Ende des Entstehungsjahres). Ggf. greift aber eine Ausschlussfrist. Das wäre dann der Fall, wenn eine Tarifbindung nach Tarifvertrag bestand oder auch, wenn eine Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Vertrag stand. Wenn dem so ist, dann ist nach Ablauf dieser meist sehr kurzen Frist nichts mehr zu wollen. Ob du es vorher schon angemahnt hast, spielt leider keine Rolle, es sei denn, es wurde aktiv (und schriftlich) darüber diskutiert (beidseitig). Gruß, Speedy
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