Mitglied inaktiv
Danke für Eure Antworten zum Thema "Minijob während der Elternzeit"!! Ich bin nun soweit gekommen, dass ich DOCH das schriftliche OK meines Arbeitgebers einholen musste, dass er mit meiner Wochenendarbeit während der Elternzeit einverstanden ist. Hinsichtlich meines Minijobs hat das Vorstellungsgespräch folgendes ergeben: 8,50 EUR die Stunde, darin ist bereits ALLES enthalten. Wenn ich krank bin oder Urlaub habe, bekomme ich einfach kein Geld, also kein Urlaubs-, Weihnachts- oder Krankengeld. Die Nutzung meines privaten PKWs ist relativ selten, dass ich auch hierfür keine Entschädigung bekomme oder versichert werde. Eure Antworten gemäß Gesetz lauteten etwas anders. Letztlich zählt dann nur der individuelle Vertrag, oder kann ich mich auf das Gesetz berufen? (Allerdings glaube ich kaum, dass ich DANN noch den Job bekäme, wenn ich vorneweg schon so Stress mache...) Ich habe vor, die Arbeitszeit später mal auszubauen (max. auf Teilzeit). Kann ich dann einen neuen Vertrag verlangen, in dem ich dann bessere Konditionen raushandle? Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
Die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften sind arbeitgeberseitig UNABDINGBAR!, d.h. wenn in deinem Vertrag Dinge gereglt sind, die dich schlechter stellen als die gesetzlichen Vorschriften, so sind diese nichtig. Nur eine vertragliche Besserstellung gegenüber dem Gesetz (egal ob es um Geld, Urlaub oder sonstiges geht) ist wirksam. Natürlich ist die Frage, ob du den Job überhaupt bekommst, wenn du auf dein recht pochst. Allerdings: Willst du tatsächlich für jemanden arbeiten, der solche illegalen Methoden anwendet? Das ist extrem unseriös - lass kieber die Finger davon! junima
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit