Mitglied inaktiv
HAllo Also bei Männe im Geschäft wird gerade ein neuer Tarifvertrag ausgehandelt. Nun ist es so, das es hieß die Gehälter bleiben ( Standsicherung oder so nennt man das). Jetzt haben Männe und seine Kollegen erfahren, das das wohl nicht so ist sondern nur die nächsten 3 JAhre. Danach werden sie wg. des neuen Tarifvertrages wohl neu eingestuft. Denn im neuen TArifvertrag in den sie gehen schreibt eine 3 jährige Ausbildung vor. Mittlerweile ist das auch so,d as man für Männes Beruf 3 JAhre lernen muß, aber damals als Männe anfing war es nur eine 1jährige Ausbildung. Jetzt haben natürlich viele"Alten" angst das sie nach dieserr Zeit runtergestuft werden, und quasi ein HIlfsarbeitergehalt bekommen. Kann das sein?? Oder bezieht sich sowas dann nur auf die neu zugekommenen die dann ja 3 Jahre gelernt haben? Müssen die "Alten" jetzt Angst haben weniger zu verdienen nur weil es damals eine 1 jährige Ausbildung war? Muß da was speziell im TArifvertrag reingeschriben werden??? Ich hoffe einer kann mir das beantworten. Am Freitag gibt es zwar ein GEspräch, aber man weiß noch nichtmal ob die Fragen am Freitag geklöärt werden können. LG Drillingsmama
Ein Tarifvertrag, der die generelle Lohn- oder Gehaltseinstufung entsprechend dem Ausbildungsabschluss vorsieht, tut eben genau das - nämlich den ABSCHLUSS berücksichtigen. Hat dein Mann ein entprechendes Abschlusszeugnis/Facharbeiterzeugnis o.ä. über seine Ausbildung, dann muss er auch mit diesem Abschluss eingestuft werden, auch wenn sich zwischenzeitlich Ausbildungsinhalte und - länge geändert haben. Das ist schließlich normal,dass die Entwicklung voranschreitet. Man kann ja nicht alle paar Jahre seine Berufsabschlüsse neu machen, weil sich da etwas geändert hat. Wer z.B. vor 20 Jahren Dipl.-Ing. für Informatik geworden ist, könnte mit den Studieninhalten heute nicht mehr weit kommen. Eine Weiter-Qualifizierung tritt ja aber eben auch durch die berufliche Praxis ein. Darum beinhalten Tarifverträge meist auch Formulierungen, die so in dieser Art gehalten sind: "eine Einstufung in Gehaltsgruppe XY erfolgt für Mitarbeiter mit Facharbeiterabschluss oder gleichwertiger, auf anderem Weg erworbener Qualifikation". Der andere Weg kann z.B. Weiterbildungsmaßnahmen, einschlägige Berufserfahrung usw. sein. Also, so wie du das geschildert hast, müsste dein Mann auf der sicheren Seite sein.
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