Mitglied inaktiv
Hallo miteinander, als ich damals schwanger war hab ich in dem Unternehmen wo ich angestellt bin 3 Jahre Elternzeit beantragt,weil ich mir ziemlich sicher war,das ich die ersten 3 Jahre nicht arbeiten werde. Jetzt wo meine Tochter 16 Monate alt ist,kann ich mir wieder vorstellen Teilzeit zu arbeiten,da ich auch eine gute Betreuung für meine Kleine hätte. Natürlich hab ich meine Bereichsleitung ( Einzelhandel ) davon in Kenntniss gesetzt.Ich musste ihr 3 mal hinterher telefonieren,was denn nun wäre,da sie mit der Filialleitung da wo ich angestellt war,erst in Kontakt treten musste. Durch Zufall als ich mit meiner Kleinen shoppen war und auch in das Geschäft hin bin wo ich gearbeitet habe sagte mir die Filalleitung " Viele Grüße von Frau F.....,ich soll dir ausrichten es tut ihr leid aber im moment kann sie dich weder hier in der Filiale einsetzen noch in der anderen!" Alles klar verstanden,sehr lieb dachte ich mir nur. Nehme es denen ja nicht übel,habe ja 3 jahre beantragt gehabt,aber das man mir sowas nicht persönlich sagen kann,war das was mich aufgeregt hat. Nun ist mein Problem das ich unbedingt arbeiten möchte,aber dort fest angestellt bin und nicht weiß was ich denn jetzt gesetzlich machen darf. Könnt ihr mir helfen? Habe ein Angebot genau gegenüber in dem Geschäft wo ich gearbeitet habe,für ein 400 Euro Basis Job bekommen. Und hab noch ein Angebot als Promoterin in einer Firma bekommen wo ich ein Nebengewerbe beantragen müsste. Darf ich das zusammen machen? Danke für eure Hilfe. LG Zerrin
Hallo, im Grunde kannst Du sogar in einer vollen Stelle woanders arbeiten, das wieviel spielt keine Rolle, aber Du musst Deinen Ag um Erlaubnis fragen. Der wiederum kann nur aus triftigem Grund ablehnen als da wären: a) Du würdest bei der direkten Konkurrenz arbeiten b) er braucht Dich selbst. b) scheint ja nichts zu werden, wobei eine offizielle Mitteilung schon besser wäre. a) kannst Du auch beurteilen. Viel Erfolg Grüße Tina
Volle Stelle stimmt natürlich nicht, denn dann wäre es keine EZ mehr. Wenn ich es richtig im Kopf habe, sind es immer noch 30 Stunden/Woche, damit es noch innerhalb der EZ ist.
Soweit ich weiß brauchst Du das Einverständnis Deines derzeitigen Arbeitgebers, wenn Du bis zu 30Std. woanders Teilzeit arbeiten möchtest. In den meisten Fällen nimmt der Arbeitgeber einen lieber selbst wieder als dass man woanders arbeitet. Eine Teilzeitstelle woanders kann er Dir nicht verwehren, wenn er Dich selbst nicht haben möchte. Gruss Katrin
Doch er kann die Zustimmung verwehren, wenn die TZ-Stelle bei der direkten Konkurrenz wäre - auch wenn er keine entsprechende Beschäftigung bietet. Das kommt aber in der Regel nicht vor.
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