viersindwir
Sie ist in der Ausbildung (Erziehungshelferin) und hat vor 2 Wochen entbunden. Da die Ausbildung weites gehend per Schule ist, sagt ihr die Schule, sie muss die Fehlzeiten (6 Wochen vor Entbindung und 8 Wochen nachher) nachholen. Ist das richtig?
Ja muss sie....
Oki, danke schön! Sie sagte mir das auch, konnte ich mir nicht vorstellen. Klar muss man den "Stoff" aufholen, aber das man die Stunden nach holen muss, hätte ich nicht gedacht.
Dann wäre sie wenigstens BIS zur Entbindung noch zur Schule gegangen. Bei uns am Gymnasium dürfen die Oberstufenschüler maximal 25 % der Stunden fehlen. Sonst wird der Kurs mit 0 Punkten benotet. Bei längerer Krankheit kann man sich beurlauben lassen. Trini
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