Mitglied inaktiv
Hallo ins Forum, nach achtjähriger Karriere als berufstätig Mutter ist es jetzt wohl so weit, dass ich morgen wegen Krankheit meiner Tochter nicht arbeiten gehen kann. Ich habe keine andere Betreuungsmöglichkeit und will morgen auch erst mal mit ihr zum Arzt. Leider habe ich überhaupt keinen Plan, was ich wem melden muss. Stehen mir überhaupt Betreuungstage zu? (Meine Tochter ist acht, ich kann sie doch nicht alleine lassen...) Wär lieb, wenn ihr mir helfen könntet. Liebe Grüße, Kai
Also laut Gesetz stehen dir als alleinerziehende Mutter 20 Tage und als verheiratete je 10 Tage pro Jahr zu. Allerdings brauchst du einen Krankenschein. Die Kinderärztin hilft dir aber bestimmt. Heike und gute Besserung für dein Kind
achso, du müsstest deinem Arbeitgeber aber morgen bescheid sagen, dass du wegen der Krankheit deines Kindes nicht zur Arbeit kommst (genau so, wie du es machen müsstest, wenn du krank bist). Heike
Hi, die Tage stimmen nicht. Bei Beamten gelten andere Tage, bei uns in M-V z.B. 8 Tage pro Kind und Jahr. Ich meine aber auch gelesen zu haben, dass mache nur 4 Tage,egal wieviele Kinder man hat, bekommen. Also erkundige Dich bei Deiner Personalabteilung, wie das bei euch geregelt ist. LG Janet
vg manuela
r
ja, stimmt. vier tage sinds nur. es sei denn - du verdienst wenig, d.h. unter der beitragsbemessungsgrenze. so wurde es mir zumindest im studienseminar erklärt. ich bin laa und habe wegen des geringen einkommens zehn tage. die bez.-reg. müsste dir da auskunft geben können. wg der krankmeldung - dein kia stellt dir ein schreiben aus, dass du wegen erkrankung deines kindes zuhause bleibst, da das kidn betreut werden muss. gute besserung an deine tochter. lg, katja
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