Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe jetzt wieder angefangen zu arbeiten (16-20 Std. die Woche) und meine Tochter wird teilweise von meinem Mann und teilweise von einer Tagesmutter betreut. Jetzt meine Frage(n): 1. Kann ich die Betreuungskosten für die Tagesmutter von der STeuer absetzen, wenn ich eine Rechnung erhalte? Ich habe gelesen, daß Tagesmütter in Bayern eine Zusatzausbildung ablegen müssen, die meine Tagesmutter bisher noch nicht hat. Geht es trotzdem? Wo finde ich das Gesetz, was alles erfüllt sein muß für die Steuer? 2. Wie sieht es mit einem Zuschuß der Gemeinde aus? Meine Heimatgemeinde bietet leider nichts an, aber ich ja eigentlich in Bayern dazu verpflichtet auch zum Zuschuss. Kann mir hier jemand weiter helfen, wie es gesetzlich aussieht? Wäre wirklich nett. Christina Assmann
Ab 1.1.2007 kannst Du die Kosten auf jeden Fall ab dem 1. Euro absetzen (die Gesamthöhe ist begrenzt, habe vergessen auf welchen Betrag, aber es ist recht viel). In 2006 gilt noch die alte Regel. Nach der darf man absetzen, was Kosten von rund 1600 Euro (frag bei Dr. Schwanitz nach, der weiß es genau) übersteigt bis zu einem Höchstbetrag von ungefähr 3200 Euro. Für die Absetzbarkeit gibts keine Vorschrift über die Ausbildung der Betreuungsperson. Tagesmutter ist absetzbar. Wenn das FinAmt das wegen mangelnder Ausbildung nicht akzeptieren würde, wäre das ein Grund zum Widerspruch. Wie gesagt, bei Dr. Schwanitz im Fachforum auf diesen Seiten solltest Du genaueres erfahren können.
oben rechts, nicht Schwanitz (keine Ahnung wie ich darauf kam).
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