Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin hier meist nur stille Mitleserin. Aber heute habe ich meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Da die Berufschule aber gerade Ferienschließzeit hat hänge ich in einigem weiter in der Luft. Daher frage ich hier alle, die eine betriebliche Ausbildung gemacht haben: Konntet Ihr Euch die Tage aussuchen, an denen Ihr Unterricht hattet. Und wie lange dauert ein Berufsschultag üblicherweise?
Hallo, die Tage kannst du dir nicht aussuchen, je nach Beruf und Schule können es 1-2 Tage pro Woche oder Blockunterricht von meist 2-4 Wochen sein. Gerade die Berufe, die nicht so häufig sind, sind meist im Blockunterricht, da die Schüler aus einem großem Einzugsgebiet kommen (können). Übrigends kann der Arbeitgeber verlangen, dass volljährige Auszubildende nach der Berufsschule zu den üblichen Arbeitszeiten in den Betrieb kommen. Die Freistellung gilt nur für den Unterricht und den Weg von der Schule zur Arbeitsstätte. Dadurch können recht lange Tage entstehen ;-) Das ist aber abhängig vom Arbeitgeber. Der Berufschultag ist unterschiedlich lange, bei den Azubis bei uns im Betrieb ist es z.B. 2x in der Woche von 8-14:30 und 3x von 8-13:15, danach kommen sie in die Firma und arbeiten bis 18 Uhr. Viel Erfolg bei deiner Aubildung!
Die Berufsschule bestimmt die Schulzeiten. Die Betriebe haben keinen Einfluss.
Die Berufsschule bestimmt grundsätzlich die Schultage. Evtl. kann der Betrieb (NICHT der Schüler!) aussuchen welche Tage (also Mo/Mi oder Di/Do) oder welchen Block (den im Sept oder den im Okt) er möchte. Wenn der schultag mind. x Stunden (ich glaube mind6...) umfasst, ist nachher keine Anwesenheit im betrieb ein Muss. I. d. R. geht Berufsschule von 7.30 oder 8 Uhr bis ca. 15.00-15.30 wenn er den ganzen Tag geht. Die Berufschule orientiert sich mit den Ferienzeiten an den "normalen" Schulen. Der Urlaubsanspruch des Azubi muß üblicherweise in der berufschulfreien Zeit genommen werden. Viele Grüße Désirée
Hallo Désirée, [...] Wenn der schultag mind. x Stunden (ich glaube mind6...) umfasst, ist nachher keine Anwesenheit im betrieb ein Muss. [...] ist nicht ganz korrekt, hier wird zwischen schulpflichten und nicht schulpflichtigen (volljährigen) Azubis unterschieden. s. auch http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118526484318926/doc228570A.html Ansonsten wie oben beschrieben. Aber nicht alle Arbeitgeber verlangen das, evtl. ist das aber auch im Tarifvertrag geregelt. Schönen Tag noch.
Danke für Eure Antworten. Ich hatte ja bereits befürchtet, dass die Schule das festlegt. Mein Chef wünscht sich aber unbedingt Mittwoch und Freitag. Zum Glück brauche ich an den Tagen dann nicht noch ins Büro kommen. Aber leider erreiche ich keinen in der Schule. Und dabei möchte ich doch vorher noch in Urlaub fahren. LG Ebi-Mama
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