Mitglied inaktiv
Mein Freund und ich "üben" noch fürs erste Baby, aber trotzdem schwirren schon so einige Fragen in meinem Kopf rum. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Die Höhe des Mutterschafts- und Erziehungsgeldes hängt doch - wenn ich richtig informiert bin - von meinem durchschnittlichen Monatseinkommen ab. Ich bin jedoch im Sales-Bereich tätig, und bekomme in unregelmäßigen Abständen Sonderzahlungen als Provision für gewonnene Neukunden. Werden diese Beträge bei der Berechnung auch berücksichtigt? Sie erscheinen ja nicht auf meinen normalen Gehaltsabrechnungen. Trotzdem ist mein Basisgehalt aufgrund dieser Provisionen natürlich vergleichsweise gering... Freue mich über alle Antworten!
Hallo, um ganz sicher zu gehen, ruf doch mal bei der Erziehungsgeldstelle an. Heidi
Machst Du einen Steuerjahresausgleich? Dann reiche diesen ein. Angegeben wird immer der letzte Jahrsverdienst der Männer, bei den Frauen ist es das aktuelle Einkommen,da Du ja in der EZ keines hast zählt das also nicht mit. MOnique
Wenn du in Elternzeit gehst und in der Zeit nicht arbeitest, musst du kein Einkommen angeben. Ist es anders (Vater in EZ oder du arbeitest in der EZ Teilzeit), dann wuerde ich beim Amt nachfragen. Ich wuerde vermuten, dass man den monatlichen Durchschnitt des gesamten erzielten jaehrlichen Einkommens nehmen muss. Aber ich weiss es nicht. LG Berit
Also ich glaub es ist das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate. Ging mir damals auch so, als ich bei der Zeitarbeit ein unregelmässiges Einkommen hatte. Aber frag lieber nochmal.
Danke für eure Antworten. Ich mach mich auf jeden Fall noch mal schlau, wenn das Thema konkret wird. Aber das hat mir schon geholfen...
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