Mitglied inaktiv
Hallo, ich rechne damit, direkt nach der Elternzeit gekündigt zu werden. Werde dann nur so 1-2 Monate noch mal arbeiten. Davor fast 2 Jahre Elternzeit. Weiß jemand, auf welcher Grundlage das ALG berechnet wird? Hab ja keine 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet. Wie ist das mit LSt-Klassen. Kann ich kurz vorher wieder auf IV/IV zurück - jetzt haben wir III/V. Danke für jeden Hinweis/Link etc. Hab schon auf der Arbeitsamtsseite geguckt, aber es irgendwie nicht richtig verstanden. stillmama
in aller kürze- in den letzten 150 tagen kein einkommen = berechnung eines fiktiven gehaltes, auf dessen grundlage das alg bemessen wird. anhand deiner ausbildung und berufserfahrung wird nach tabelle bestimmt, was du jetzt verdienen könntest. zum steuerklassenwechsel: wird nur anerkannt, wenn es wirtschaftlich ist. gruß!
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