Mitglied inaktiv
Hallo, Von der DRV bekommt nan ja ein Schreiben, dass während des EG-Bezuges ein Brutto angenommen wird von rund 2400.Euro, das wird zu Grunde gelegt für die zwei Jahre. Oder sogar die ganze Elternzeit. Ab 2013 sind ja Minijobs auch rentenversicherungspflichtig. Was wird jetzt meinem Rentenkonto gutgeschrieben? Die % vom Minijob oder die 2400 Euro brutto? Oder beides? Danke euch.
Hi, für den gemedeten Zeitraum wird die Summe angenommen (also 2400 zzgl. tatsächlicher RV-pflichtiger Einkünfte). Gruß, Speedy
Vielen Dank :-).
Die letzten 10 Beiträge
- Wie viel Arbeitszeit?
- Wie kann man das Abpumpen auf der Arbeit einfacher gestalten?
- Bäckerei Geier als Arbeitsgeber – Erfahrungen?
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel