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Befristiter Vertag/Elternzeit! Brauche Rat?

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Hallo, vieleicht hat einer von euch erfahrung.Bin in Elternzeit(Sohn 3 Monate alt).Mein Vertrag ist befristet bis Februar 2007.Ich bin nicht verheiratet kann also nicht in die Krankenversicherung meines Freundes.Da ich den arbeitsmarkt nicht zuverfügung stehe werde ich auch nicht versichert.Hab mich jetzt wohl oder übel arbeitssuchend gemeldet.Möchte aber eigentlich weiter meinen Sohn betreuen.Hat einer ne Idee wie ich ohne arbeit zu einer Krankenversicherung komme?


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freiwillig versichern und selbst zahlen. wenn du nicht arbeiten willst, finde ich es auch nicht in ordnung, bezüge einzuheimsen. lg


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Ja,so ist einfach gesagt.Glaub mir bin kein sozialschmarozer.Habe vorher immer gearbeitet.Bin auch nicht scharf auf das arbeitslosengeld,will nur eine Versicherung. Andere lassen sich ein Kind machen um nicht zu arbeiten und heimsen das geld ein bekommen alles in arsch gesteckt und die die ehrlich arbeiten gehen werden in solchen situationen in arsch getretten.Aber ich muss mich hier ja nicht rechtfertigen nur weil ich bei meinen Kind bleiben will!


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Hallo, wenn Du Erziehungsgeld beziehst, bist Du darüber auch beitragsfrei in der GKV versichert. Ist das bei Dir der Fall? LG Dani


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Ja ich bekomme erziehungsgeld.Das wäre ja super,also äre ich dann versichert,wo kann man das den nachlesen?Oder wie beantrage ich das?


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Kuck mal hier: *************************************** Krankenversicherung Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Beitragsfreiheit gilt nur für das Erziehungsgeld; sie erstreckt sich jedoch nicht auf weitere beitragspflichtige Einnahmen (§ 224 Abs. 1 SGB V). Wird also während des Bezuges von Erziehungsgeld eine über der Geringfügigkeitsgrenze liegende versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, sind Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Auch pflichtversicherte Studentinnen und Studenten haben während des Erziehungsgeldbezugs Beiträge zu entrichten, wenn sie immatrikuliert bleiben. *************************************** http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/erziehungsgeld.htm#Krankenversicherung LG Dani


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Danke, das ist ja super.War schon ganz verzweifelt.Wieso weiss das niemand beim Arbeitsamt oder bei der Krankenkasse.Hatte beide nach alternativen gefragt.Antwort Hartz 4.Naja,rufe da Montag gleich mal an.Dann bin ich den stress mit Arbeitsamt los. lg lorelai


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Dein Freund muss Dir die Versicherung bezahlen oder Ihr heiratet. Wenn Du Euer Kind betreust, bist Du unterhaltspflichtig. Wenn Du Dich arbeitssuchend meldest und rauskommt, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Verfügugn stehst, kommt Ihr in Teufels Küche und früher oder später kommt das raus. (s. Posting weiter unten). ehrlich währt am längsten, ich würde keine Unfug anstellen. Gruß Tina


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..Dein Sohn ist ja erst 3 Monate alt - nicht drei Jahre. Dann bist Du versichert, so lange Du Erziehungsgeld bekommst. Dann musst Du Dir erst in 2009 eine Versicherung/Arbeit suchen.