Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Frage ist eigentlich fast die gleiche wie die Frage unter meiner. Ich habe zwei Kinder,die Große ist 4 und die Kleine 20 Monate. Ich arbeite Stundenweise (bekomme 400 Euro im Monat) bis 31.Dezember.Dann läuft mein Vertag aus und ich werde versuchen ihn verlängern zu lassen und auch die Stunden zu erhöhen. Allerdings wird er dann wieder nur auf 1 Jahr befristet sein. Wenn ich nun in diesem Jahr wieder schwanger werde (wir möchten gern noch ein drittes),wie ist denn das dann? Wieviel Elterngeld bekommt man dann? wieviel prozent von dem gehalt was ich dann nächstes jahr hätte... und wenn dann der vertag wieder ausläuft,was ist denn dann mit dem elterngeld? wäre sher dankbar für Hilfe :-)
Hier kannst Du es nachlesen: http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html LG Linda
Du bekommst 67 % deines Gehaltes (Durchschnitt der letzten 12 Monate) bzw. mindestens 300 € max. 1800 €. Lena ... Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen. Mit dieser Lösung ist sicher-gestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.... Quelle: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76678.html
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit