Jessi86
Wenn man während des Bezugs von Elterngeld arbeiten geht, Dann wird dieses doch nur im ersten Jahr angerechnet oder!? Habe mir das EG auf zwei Jahre splitten lassen und wollte ab April, Wenn meine Tochter 1 Jahr alt ist, Teilzeit arbeiten. Ab dem zweiten Jahr wird mir doch nichts mehr angerechnet!? Oder habe ich da eine falsche Info?
Im zweite Jahr wird es nicht angerehnet! LG Sabine
Meine Elterngeldstelle meinte, so pauschale Aussagen kann man nicht mehr treffen und man muss sich im Einzelfall immer an die zuständige Elterngeldstelle wenden, die können einem sagen, was im eigenen Fall zutrifft. Also nicht lange raten, einfach anrufen. LG
Richtig, Einkommen im 2. Lebensjahr ist nicht relevant für das Elterngeld. Gruß, Speedy
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