Mitglied inaktiv
Hallo, mal eine Frage: Vor kurzem hatte ich während der Arbeitszeit um 10 Uhr einen Zahnarzttermin - kurzfristig eingeschoben, weil ich Zahnschmerzen hatte. Ich bin vorher zur Arbeit gekommen, von dort zum Arzt und danach wieder zurück, habe eine Bescheinigung mitgebracht wie lange ich da war. (Meine Arbeitszeit vorher und nachher war gerade mal insgesamt 2,5 Stunden - hat sich gar nicht rentiert überhaupt zu kommen in anbetracht zur Fahrzeit, die ich unterwegs war). - Meine Kollegin arbeitet nur vormittags, lässt sich einen Termin zur Kontrolluntersuchung (also nichts akutes) am vormittag geben, und kommt einfach an diesem Tag überhaupt nicht auf Arbeit. Eine Bescheinigung vom Arzt hat sie keine vorgelegt, sie hatte "kein Bock" bei der Sprechstundenhilfe darauf zu warten ... - und kommt damit durch. Es genügte, dass sie sagte: komme heute nicht, muss zum Arzt. (Dazu muss ich sagen: wir sind ein Büro, kein Schichtbetrieb, wo es auf eine Mindestbesetzung pro Stunde ankommt, es können auch Mitarbeiter anrufen u. einfach sagen: ich nehm mir heute mal 1 Tag Urlaub - Urlaubsantrag wird dann formell nachgereicht.) Geht sowas? Hätt ich mir das Erscheinen auf Arbeit vor und nach dem Arzt sparen können? Ich war ja nicht wirklich krank. Und: Einige Kollegen haben grundsätzlich ihre Rückenbehandlungs- oder Vorsorgetermine zur besten Mittagszeit. "Arzttermin unter Tage" ist eine gültige Art der Abwesenheitsmeldung, allerdings ist man auch angehalten, die Termine außerhalb der Arbeitszeit zu legen - aber das prüft doch keiner nach, ob jetzt wirklich kein alternativer Termin am Abend verfügbar war. Sind dann nicht diejenigen bei uns die Dummen, die sich den Arzttermin nach Feierabend legen bzw. extra Urlaubs- oder Überstunden dafür opfern? Wie sieht das arbeitsrechtlich aus? LG, Stefanie
Hallo, bei uns ist das so geregelt, dass Arzttermine in der Arbeitszeit wahrgenommen werden dürfen und als Arbeitszeit gelten, wenn das nicht anders geht und bei Ganztagskräften wird das immer anerkannt. Ich gehe immer in der Arbeitszeit. Vorher und nachher muss man natürlich kommen. Bei uns ist das per Dienstvereinbarung geregelt. Eine Bescheinigung muss man eigentlich mitbringen, wird aber in der Praxis nicht drauf geachtet. Gruß, Renate
Bei uns wird man angehalten, seine Artztermine (soweit im Voraus planbar) immer ausserhalb der Dienstzeit zu legen. Wenn was akut ist, kann man natürlich immer. Bei uns sind sie da allerdings sehr kulant. Meinem Vorgesetzen war es lieber, man geht mal während der Dienstzeit zum Doc, als dass man wegen eines Artzbesuches den ganzen Tag krankfeiert.
Ich gehe während der Arbeitszeit nur zum Arzt, wenn es wirklich keinen anderen Termin gibt. Und selbst wenn, dann ist es Gleitzeit d.h. es sind Minusstunden. Ansonsten müsste man sich schon krank melden. LG Stephanie
Ich käme im Leben nicht auf die Idee während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen oder den Arztbesuch als Arbeitszeit anrechnen zu lassen. Ich käme im Leben aber auch nicht auf die Idee mangels Resturlaubs mich oder eines meiner Kinder einfach krank schreiben zu lassen. Jetzt kann ich das allerdings leicht sagen, da ich eh freiberuflich arbeite. Und ich denke genau diese vielen Priviligien insbesondere bei Müttern hindern viele Leute daran Mütter zu beschäftigen. Ich wäre für eine konsequente Abschaffung der Priviliegien bei gleichzeitiger Erhöhung des Lohnes. Nur so mal am Rande. Servus Karin
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