Mitglied inaktiv
Hallo, ich brauche mal dringend Euren Rat. Ich habe vor der Geburt meines Sohnes fast 9 Jahre in einer Zahnarztpraxis (als einzige Helferin !!!) gearbeitet. Nun bin ich seit Juni in Elternzeit. Mein "Chef" hat natürlich eine "Nachfolgerin" für mich eingestellt. Falls ich mich nach der Elternzeit entschließe wieder dort zu arbeiten, ist mein Chef aber nicht bereit, mich als Teilzeitkraft zu beschäftigen (wenn überhaupt). Vollzeit ist für mich aber unmöglich, da ich mit Bus und Bahn fahren muß, und eine Fahrt ca 2 Stunden dauert. Nun meine Fragen !!!! 1. Kann ich den Arbeitsvertrag unter den Umständen von meiner Seite her auflösen ? 2. Muß ich mich dann beim Arbeitsamt arbeitslos melden und bekomme ich dann Arbeitslosen-Geld ??? Schonmal vielen Dank für Eure Antworten. LG Marion
Du kannst den Arbeitsvertrag von deiner Seite her auflösen - bekommst dann aber wahrscheinlich eine Sperre bei der Arbeitsagentur. Ich würde mich da auf jeden Fall prof. beraten lassen und wenn du sozusagen freiwillig auf deine Vollzeitstelle verzichtest, eine Abfindung fordern.
bei einem so kleinen betrieb, hast du leider kein recht auf teilzeit. wenn du dann vollzeit nicht arbeiten gehen kannst, musst du fristgerecht kündigen. eine sperre bekommst du nicht unbedingt beim arbeitsamt, weil du ja wahrscheinlich nachweisen können wirst, dass kinderbetreuung vollzeit nicht vorhanden wäre und du somit nicht so lang arbeiten kannst. anrecht auf abfindung hast du nur, wenn's vertraglich vereinbart ist. lg
Arbeitsvertrag würde ich möglichst immer vom Chef kündigen lassen, das bringt am wenigsten Probleme mit dem AA. Noch dazu ist es ja ersichtlich, dass er einen "Ersatz" für dich gefunden hat und dich wahrscheinlich eher lossein will, als behalten? Ich steh auch in dieser Situation, aber ich warte auf seine Kündigung. Hat er schonmal übers Arbeitsgericht probiert während eines Erz.urlaubs, konnte ich aber erfolgreich abschmettern.
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