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Arbeitslosengeld

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Mitglied inaktiv

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Hallo, mache mir Gedanken zu folgendem: Wenn ich mich von meinem Arbeitgeber nach dem Erziehungsurlaub kündigen lasse, wo nach wird dann das Arbeitslosengeld bemessen? War 3 Jahre nicht berufstätig. Richtet sich das nach dem Gehalt vor der Schwangerschaft??? Weiß das jemand? Danke


Mitglied inaktiv

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Also ich wurde nach 3 Jahren Erziehungszeit nicht wieder eingestellt worden, da ich in der 28. Woche schwanger war mit meinem zweiten Kind. Bin dann zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Musste ich damit ich von der Krankenkasse Mutterschutzgeld bekam. Bei mir wurde ein Gehaltdurchschnitt (Deutschlandweit) angerechnet für meinen ausgeübten Beruf. Bin gelernte Bauzeichnerin und hab nicht ganz 600 Euro arbeitslosen Geld bekommen bis zum Mutterschutz. So wars bei mir ich weiß nicht ob das bei Dir auch zählt. Sorry.


Mitglied inaktiv

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Es wird das durchschnittliche Gehalt nach Ausbildungsstand zugrunde gelegt (heißt irgendwie anders), wenn man länger als 1 Jahr kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hatte. Richtet sich also nicht nach Beruf, sondern danach, welchen Abschluss man hat. Davon dann 60/67 % auf das Netto (also wiederum abhängig von der Lohnsteuerklasse).


Mitglied inaktiv

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das war bei mir genauso und ich bin in der glücklichen Lage mehr zu bekommen, als wenn mein letztes Gehalt zu Gunde gelegt worden wäre ;-) Meist ist es aber genau anders rum.