Krissiii88
Hallo, hab mal eine Frage, war heute beim Arbeitsamt, bekomme schon seit August Arbeitslosengeld. für Teilzeitstelle. 20 stunden. Da ich jetzt schwanger geworden bin habe ich eine andere Arbeitsvermittlerin zugewiesen bekommen. Die meinte ich kann gar nicht 20 stunden arbeiten weil ich 2 Stunden am Tag für den Weg einplanen muss. Und ich so noch nicht mal auf 15 stunden in der Woche komme. (Was gar nicht stimmt, ich aber in dem Zeitpunkt gar nichts mehr sagen konnte... ) Mein Sohn könnte von 07:30 bis 12:30 in den Kindergarten gehen. Also minus 2 Stunden wären es 3 Stunden pro Tag. Können die das überhaupt so rechnen? Dann kann ja fast keine Mutter, die ihr Kind halbtags im Kindergarten hat arbeiten gehen, Die vom Arbeitsamt meinte dann, sie können keine 15 Stunden iner Woche arbeiten, dann kann ich Sie ja streichen. Darf die das einfach so? Bin echt fertig, habe doch Anspruch auf das Geld und habe auch immer schön Bewerbungen geschrieben. LG
Da sind auch einige User, die schnell antworten und sich auskennen. Ich würde hilfsweise erstmal schriftlich auffordern, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu zu senden. Und dann schauen, was passiert.
ok danke
Wenn Du keine 15 Std. die Woche arbeiten kannst, bist Du für das Jobcenter nicht vermittelbar und bekommst ALG1. So war es bei mir, allerdings aus Krankheitsgründen.
Tatsächlich könnte die Arbeitsagentur so argumentieren, weil 15 Stunden die gesetzlich festgelegte Grenze ist für Arbeitslosigkeit. Das heißt aber nicht, dass du das nun auch akzeptieren musst. Du hast dein Kind nur bis Mittag in der Betreuung - kannst du das ausweiten? Wenn der Papa oder die Großeltern dein Kind zur Betreuung bringen / abholen gewinnst du ebenfalls Spielraum. Damit könntest du die Argumente der Vermittlerin schon widerlegen. Außerdem ist die Frage, ob die angenommene Wegezeit von je 1 Stunde realistisch ist oder ob es im Normalfall auch weniger ist. Dass du dich auch dem Arbeitsmarkt / der Vermittlung für mehr als 20 Stunden zur Verfügung stellen kannst, ist ebenfalls ein "Ausweg". Ich hoffe, das hilft dir weiter
Und falls du einen Aufhebungsbescheid bekommst, sofort in Widerspruch gehen - schriftlich - und gleich entsprechend begründen. Nicht unterkriegen lassen!
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