Mitglied inaktiv
Hallo! Die ein oder andere von Euch bekommt doch von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten. Den gibt es doch steuerfrei für den Arbeitnehmer und der Arbeitgeber kann das auch absetzen. Kann mir jemand einen Paragraphen oder sonst etwas verbindlich Schriftliches nennen, dass ich mit zu meinem Chef nehmen kann? Danke!! Sabine
Hallo, schau mal unter http://www.berufstaetige-muetter.de/base/show_article.php?c=3&u=13&a=298 Gruß kathi_ellp
Hallo nochmal! Unser Söhnchen geht ab heute (endlich!!!) in die Krippe. Ab und zu mache ich was freiberuflich. Also kann ich keinen Zuschuss beantragen. Mein Lebensgefährte, also der Papa arbeite vollzeit. Die Betreuung ist notwendig. Kann er bei seinem AG den Zuschuss beantragen? Gruß kathi_ellp
Nein, in der Regel nicht, es sei denn das ist in irgendeiner Betriebsvereinbarung so geregelt. Arbeitgeberzuschüsse zu Kinderbetreuung sind rein freiwilliger Natur.
Danke!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit