Mitglied inaktiv
Ich habe bei der Besprechung des Wiedereinstiegs nach der Elterzeit gesagt, dass ich evtl. auch 2-3 Monate eher wieder anfangen könnte. Jetzt habe ich aber erfahren, dass mir das vom Elterngeld abgezogen wird. Toll. Kann ich das irgendwo berrechnen? Zum einem die Beschäftigung in Teilzeit und zum anderen die Abzüge vom Elterngeld. 300Euro bleiben mir doch auf jeden Fall von dem Lohn, oder habe ich das falsch aufgeschnappt? VG finchen29
Willst du vor dem 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten? Nur in dem Fall wird der Lohn auf das Elterngeld angerechnet. Wieviel abgezogen wird, weiß ich leider nicht, gibt es nichts dazu auf elterngeld.net? LG, Mari
Ganz einfach lässt es sich hier berechnen: http://www.elterngeldrechner.de/ Etwas vollständiger hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Viele Grüße Calcifer
Die bleiben auf jeden Fall die 300 Euro Sockelbetrag vom Elterngeld, beim Rest wird der Verdienst angerechnet. Das gilt ab nur fürs erste Jahr.
Wenn ich jetzt 1440,- Elterngeld bekomme. Ich verdiene während der Elternzeit (kind dann 10 Mon.)hypothetisch 800 Euro netto. Wird mir dann das ganze Gehalt abgezogen oder "NUR" 500Euro? Ich hoffe mein AG meldet sich nicht vor Beendigung der Elternzeit....Aber lieber davor als viel später oder gar nicht... VG finchen29
Hi, in den Monaten, wo du während des Elterngeldbezugs arbeitest, wird das Elterngeld neu berechnet: 67% von der Differenz zwischen altem Netto und neuem Netto ist dann das Elterngeld für die Monate - das Gehalt bekommst du voll ausgezahlt. Wenn es tatsächlich nur um die 2 Monate Überschneidung geht, warum dann nicht auf das Gehalt verzichten und dafür eine Sonderzahlung nehmen (die zählen nicht für die Berechnung des Elterngeldes)? Gruß, speedy
... Arbeiten während des Elterngeld-Bezugs hat auch sonst noch Vorteile: Steuerrückzahlung mindern, Einzahlungen in die Rentenkasse... Gruß, Speedy
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