bianca1990
so habe da nochmal ne frage zum Thema Elterngeld und zwar bekomme ich ja Nur den Mindestbetragt von 300 € wie wäre das denn dann wenn ich mich vllt jetzt entscheiden würde ein wenig nebenbei zu arbeiten würde das dann angerechnet werden obwohl ich ja nur den mindestbetrag bekommen und eig, geht ja nicht weniger als mindestbetrag oder ???? *HELP * und bitte wenn ihr es wisst erklärt es so mit den seiten im netz kann ich nix anfangen da steige ich nicht durch also diverse links bringen mir nämlich nichts :(
HI, du musst eine Tätigkeit der Elterngeldstelle zwar anzeigen, aber gekürzt wird bei dir nichts, da 300 Eur der Mindestbetrag sind. Gruß, Speedy
Hi! Ich arbeite ab 1.3. auch wieder als 400€ Kraft und bekomme auch nur die 300€ Elterngeld. Da das der Mindestbetrag ist den du bekommen kannst, werden dir bis 30 Stunden pro Woche nichts abgezogen. Die Elterngeldstelle braucht allerdings dann eine bestätigung wieviele Stunden du in der Woche hast und wieviel du verdienst :) Lg :)
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