Mitglied inaktiv
Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage und zwar im Mai 2000 bin ich mit dem ersten Kind in Mutterschutz (geboren 15.07.00) für 3 Jahre. Im April 2002 (24.04.02) kam meine 2 Tochter im Oktober 04 (18.10.04) meine 3 Tochter so nun muss ich ja am 18.10.07 wieder Arbeiten gehen. Ich habe als Büroangestellte gearbeitet. Wir haben einen Betrieb mit ca. 100 Angstellten. Leider kann ich mit drei Kindern nicht voll arbeiten. Was muss er mir für einen Job anbieten? Ich bin über jede Antwort sehr dankbar. Habe nämlich Morgen ein Gespräch mit meinem Chef. Gruß Katja
Ganz einfach: Der Arbeitgeber muss dir eine Tätigkeit anbieten, die deinem (nach wie vor in vollem Umfang gültigen, wenn auch während der Elternzeit ruhenden) Arbeitsvertrag entspricht. Das heisst also, einen Job, der inhaltlich/fachlich, vom zeitlichen Umfang und der Entlohnung her absolut gleich(wertig) zu deiner früheren Tätigkeit ist...
du hast doch aber noch Erz.zeiten von Kind 1 und 2 durch die Überschneidung der Erz.zeiten übrig. Die kannst du doch noch hinten anhängen? Oder bin ich da falsch informiert?
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