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Arbeiten nach Elternzeit

Arbeiten nach Elternzeit

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Hallo zur Zeit befinde ich mich noch in Elternzeit(bis 11.06.07).Mein Problem ist das ich dann in Schichten arbeiten müßte und die Spätschicht ginge bis 18.30.Bin von Beruf Friseurin.Mein Mann hat auch nicht vor 18.00 Feierabend und die Kita schließt um 17.00. Habe dann ein Problem meine beiden (4,5 und 1,5 Jahre) unterzubringen.Omas und Opas kommen nicht ständig in Frage, da selbst noch berufstätig oder krank(Epilepsie) und ich auch der Meinung bin man kann sie nicht zur Betreuung verpflichten.Tagesmutter ist finanziell nicht möglich, da ich dann auch gleich zu Hause bleiben könnte. Wem gehts ähnlich ?Gibt es auch kulante Chefs die einen dann selbst kündigen ? LG Nadine


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Hallo, ich fände es äußerst unkulant deswegen zu kündigen. Kulant wäre, er bietet Dir die Arbeitszeit so an, wie es auf die Kita-Zeiten passt. Ich persönlich würde auch nicht aus Kulanz kündigen. Der Arbeitgeber haftet immer mit, wenn er unrechtmäßig kündigt. Und eine Kündigung nach Elternzeit ist das (es sei denn, Ihr seid so klein, dass Du keinen Kündigungsschutz hast). Ich würde sowas vorher immer prüfen, um nachher keine Forduerungen vom Arbeitsamt zu bekommen. Gruß Tina


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Nach der Elternzeit habe ich doch wieder ganz normalen Kündigungsschutz, oder?Ist eine GmbH mit ca.25 Angestellten.Was soll ich aber tun wenn er mir keine andere Arbeitszeit genehmigt ? Ich könnte ja nur bis max.16.15/13 arbeiten und das in einem Betrieb wo jeder Früh- und Spätschicht macht, ohne Ausnahme. LG Nadine


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Hallo, die Arbeitszeit ist dann Verhandlungssache. Du hast ganz normalen Kündigungsschutz bei 25 Mitarbeitern. Stimmt Dein Arbeitgeber aber nicht zu, könntest Du noch versuchen auf Teilzeit zu gehen - was bei der Betriebsgröße auch denkbar ist, allerdings hast Du auch dann keinen Anspruch auf eine bestimmte Lage der STunden. Ansonsten bleibt es Dir nur, zu kündigen. Ob Du eine Sperre bekommst wegen der Arbeitszeiten weiß ich nicht. Gruß Tina


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Hi, erkundige Dich beim Jugendamt, die vermitteln auch Tagesmütter und wenn Du denen mal Deine Situation schilderst, werden die sicherlich auch ein paar Tipps auf Lager haben. Es ist nämlich so, daß man unter bestimmten Umständen die TaMu zu 50% vom Jugendamt erstattet bekommt!!!! Dann wäre das doch schon eher denkbar bei Dir, oder? Das zahlen die dann für 1 Jahr und innerhalb dieses Jahres kannst Du dir ja dann eine andere Stelle suchen. Viel Glück!


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Eine Möglichkeit des Entgegenkommens gäbe es. Wenn Teilzeit oder eine andere Lage der Arbeitszeit nicht möglich ist, könntet ihr im gegnseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag schliessen. Normalerweise gibt es dafür zwar auch eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ihr hier aber eine Formulierung unterbringt das der Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen (keine Einsatzmöglichkeit des Mitarbeiters zu den familiär erforderlichen Zeiten) gechlossen wurde, könnte ein kulantes Amt die Sperre ganz oder teilweise aufheben. In jedem Fall würde ich mir einen Termin beim Arbeitsamt geben lassen (Man ist sowieso verpflichtet, sich dort zu melden, sobald einem Umstände bekannt sind, die zur Arbeitslosigkeit führen könnten.), die Situation schildern und um Rat zur richtigen Verhaltensweise bitten. Alles Liebe! junima


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Hallo Junimama werde mich im Januar bei meiner Chefin melden,zwecks Arbeitszeiten.Danke für den Tipp mit dem Aufhebungsvertrag.Ist es ausreichend sich ein Vierteljahr bevor man arbeitslos wird beim Amt zu melden ? Weil jetzt weiss ich ja noch gar nichts genaues. LG Nadine


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Spätestens an dem Tag, an dem du konkret weisst (also beim Aufhebungsvertrag der Tag, an dem du unterschreibst), dass das Arbeitsverhältnis endet, musst du dich bei der Arbeitsagentur melden. Es macht aber sicher einen guten Eindruck und stimmt den Sachbearbeiter wohlgesonnener, wenn du ihn schon vorher in die Situation einbeziehst. Ausserdem machst du die Angelegenheit damit auch zu "seinem Problem". Im Prinzip gehört es dann zu seinen Aufgaben mit dir und deinen Arbeitgeber eine Lösung zu finden (z.B. eine Betreuung für dein Kind anzubieten, alternative Arbeitszeitmodelle auszuloten usw.). Da klafft zwischen Theorie und Praxis zwar eine grosse Lücke, trotzdem würde ich es versuchen... junima


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Hallo Nadine, es kommt darauf an, wie oft Du Spätschicht hast. Wenn Du z.B. zweimal die Woche jemanden bräuchtest, der die Kinder abholt und beaufsichtigt bis Dein Mann nach Hause kommt, kann das finanziell machbar sein. Sind dann ja nur ein paar Stunden. Die Tagesmutter meines Sohnes holt z.B. hin und wieder ein Kind aus dem Kindergarten ab, das dann noch für 2 Stunden bleibt. LG Linda


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Hallo Linda es wären 2 Wochen jeden Monat von Montag bis Freitag.Tagesmutter ist finanziell nicht machbar, da ich selbst mit Ach und Krach 300€ im Monat bekomme. LG Nadine


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Da würdest Du ja mit einem 400 Euro Job zu passenden Zeiten besser fahren. Ich könnte mir aber duchaus vorstellen, daß man unter den Kiga-Müttern eine findet, die 14 tägig die Zwischenbetreuung (für wenig Gled oder auf Gegenseitigkeit?) übernimmt. Trini