Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich habe eine etwas komplizierte Frage, aber vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen: ich habe bis einschließlich Juni 2004 eine Halbtagsstelle gehabt (die war bis dahin befristet). Baby Tim kam am 01.01.04, Erziehungsurlaub hab ich bis Vertragsende genommen. Da das Projekt auslief, arbeite ich seither freiberuflich. Nun sieht es so aus, dass wir im nächsten Jahr sehr wahrscheinlich nach Bayern umziehen müssen (Versetzung meines Mannes). D.h., dass ich meine hiesiegen Kunden natürlich verliere. Habe ich dann trotz der zwischenzeitlichen Freiberuflichkeit noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Viele Grüße Susanne
Wenn du innerhalb der letzten 3 Jahren 12 Monate lang sozialabgaben gezahlt hast, dann hast du noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld. ein paar Monate freiberuflich tätig sein zwischendurch schaden da nicht.
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