Twinmädels
Hallo, weiter unten ist es gerade Thema ... Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei (betriebsbedingter) Kündigung? Oder ist sowas nur in branchenspezifischen Tarifverträgen geregelt? Mich beschäftigt es auf der Arbeit auch gerade, da bei uns wegen Auftragskündigung einige Arbeitnehmer entlassen werden müssen und wir Kollegen uns unsicher sind, ob man Anspruch auf eine Abfindung hat. Und wenn ja, in welcher Höhe. Berechnungsgrundlage? LG Dani
Leider kann ich Dir da nur begrenzt weiter helfen. Bei uns werden meist Abfindungen ausgezahlt, auch in Ländern, wo es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Wie die Regelung in D ist, weiss ich nicht. Bei uns kann man grob von einem Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit rechnen.
Nein, es gibt keinen Anspruch auf Abfindung, weder gesetzlich noch tarifvertraglich. Aber Firmen mit Betriebsrat machen normalerweise mit dem Betriebsrat einen Sozialplan, um größere betriebsbedingte Kündigungen abzufedern - und die beinhalten fast immer auch eine Abfindung. Ansonsten ist das Verhandlungssache: Je dringender der AG einen Loswerden möchte, und je weniger Chancen der AG hat, das auf "normalen" Wege hinzubekommen, desto größer de Chance auf eine Abfindung.
Es gibt in D keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kuendigung.
Kein gesetzlicher Anspruch, ABER: - Kann der AG die betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen? (sprich gibt es irgendwo im Betreib eine andere Stellenbeschreibung für was offenes, das deinen Namen trägt?) - Wie stünden Deine Chancen, wenn du dagegen klagen würdest? Daraus kannst du ggf. eine Abfindung aushandeln. in D ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Schau mal hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abfindung/aa7.htm LG Kerstin
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