Elternforum Baby und Job

An die Lehrer - Hilfe Klassenfahrt!!!

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Hallo, seit letzter Woche bin ich wieder mit 14 Unterrichtsstunden im Schuldienst (Grundschule) und bekomme das mit meiner kleinen 5,5 Monate alten Tochter auch einigermaßen hin. sie ist in der Zeit bei einer Tamu. Heute forderte mich jedoch die Schulleitung auf, im Mai eine dreitägige Klassenfahrt zu begleiten. Oh Schreck! Ich stille zur Zeit noch bis auf das Mittagsgläschen voll und mag mich noch nicht drei Tage von ihr trennen. Wie regelt ihr das? Ist man zu Klassenfahrten verpflichtet? Nehmt ihr die Kleinen mit, nehmen sich die Männer Urlaub oder wie? Und was, wenn ich bis dahin noch nicht komplett abgestillt habe? Hilfe! LG Alema


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Hach, da ist ja mein Lieblingsthema ;) Hallo Alema, also verpflichtet bist du zu Klassenfahrten nicht (Hessen). Hier ergaben sich bisher folgende Regelungen bzgl. Klassenfahrt/Baby: 1) Die KL meiner Tochter hat ihr Baby mitgenommen. Allerdings musste sie auch eine Betreuungsperson für das Baby auf eigene Kosten mitnehmen, was ich als Mutter absolut notwendig finde. Wie bitte soll sie sich denn um MEIN Kind kümmern, wenn IHR Kind dauernd dabei ist? Allerdings hat ihre Schulleitung das auch abgesegnet. Womit wir bei 2) wären: Meine Schulleitung hätte niemals nicht gestattet, dass ich eines meiner Kinder mit auf Klassenfahrt nehme, Begleitperson hin oder her. Sie hätte verlangt, dass ich dann eben den Unmut der Elternschaft wegen der nicht stattfindenden Klassenfahrt aushalte. Was aber damals nicht notwendig war, denn 3): ist statt mir die Lehrerin, die mit mir gemeinsam die Klassenleitung hatte gefahren und ich habe in der Zeit ihren Vertretungsunterricht an der Schule abgedeckt. Nun verfügt natürlich nicht jede Klasse über das Team-Teaching-Modell, klaro... Wäre denn evtl. sonst eine Kollegin bereit statt dir mit der Klasse zu fahren? Irgendjemand muss doch die Klasse mit unterrichten, wenn du nur 14 Stunden machst. Ich glaube darüber hinaus hast du als stillende Mutter auch noch einen besonderen Stand. Schließlich MUSST du ja bei deinem Baby sein. Mach dir keinen Druck, wenn es nicht geht, dann sag das lieber ehrlich, als hinterher vor den Problemen zu kollabieren. LG Annette


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Hallo, du bist aus NRW, oder? Du bist zu Klassenfahrten nicht verpflichtet (immerhin zahlst du den Spaß ja auch selber). Bei uns stand das jetzt auch im Raum, ich hätte meinen Sohn, obwohl er schon 3 ist, mitgenommen. Er hätte das nicht mitgemacht, mich eine Woche nicht zu sehen. Nun bin ich wieder schwanger und sitze mit nem BV zuhause... na ja. Hm, aber nur mal so am Rande. Du hast ein kleines Kind, ein Baby, hast gerade eben erst wieder angefangen zu arbeiten, hast die Stunden so weit es geht reduziert... und dann sollst du auf eine Klassenfahrt fahren? Reizend... das hätte mich "damals" auch ziemlich geschockt. Wie gesagt, du kannst, sofern du färhst, deine Tochter mitnehmen... also ruhig Blut :-) LG, Katpa


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Stimmt, ich habe gerade nochmal das Posting von momworking gelesen. Wenn du dann noch stillst, fällt das eh unter die Mutterschutzverordnung... dann kann man das noch viel weniger von dir verlangen.


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Hallo, ich glaube nicht, dass sie dich verpflichten könnten. Ich denke es ist ein Angebot, aber kein Zwang. Mariakat


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Bekommst du denn noch Stillzeiten? Weiß die Schulleitung, dass du noch stillst? Für mich reichte immer ein Attest der Gyn, um die Stillzeiten weiterhin zu bekommen. LG Annette


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Fange am Do wieder an, und stille auch noch. Wie geht das genau mit den Stillzeiten? Reicht das, bei Schule Attest vorzulegen??? Werden mir von meinen14 Stunden welche erlassen oder dafür Freistunden verbaselt??? Bin in NRW an einer Hauptschule LG


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...egal ob in der privaten Wirtschaft, im öffentlichen Dienst oder als Beamtin, egal ob in Voll- oder Teilzeit beschäftigt. Als stillende Mutter fällst du unter das Mutterschutzgesetz (einfach mal nachlesen!). Stillzeiten und alles andere sind darin geregelt. Ein Klassenfahrt oder sonstige Dienstreise ist demnach für dich ausgeschlossen. Und Stillzeiten dürfen selbstverständlich nicht mit Freistunden oder sonstiger Freizeit verrechnet werden. junima junima


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Hallo, vielen Dank für eure wie immer goldwerten Antworten. Ich beiße in den sauren Apfel, werde Buhmann der Nation sein und morgen sagen, dass ich an der Klassenfahrt nicht teilnehmen werde. Es handelt sich um meine ehemalige Klasse, die aktuelle Klassenführung hat ohnehin meine Kollegin. Sollen sie halt Eltern mitnehmen oder wie auch immer. Meine Tochter würde die Krise bekommen, wenn ca. 60 Kinder um sie herum schlawenzeln. LG Alema


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Hallo, mein Kleiner ist jetzt 6 Monate alt und ich arbeite fast Vollzeit als Lehrerin an einer Ganztagsschule seitdem er 2 Monate alt ist. Ich pumpe meine Milch in den Freistunden ab, die entsprechend gelegt wurden. Mein Schulleiter würde nie auf die Idee kommen, mich zu fragen, ob ich eine Klassenfahrt mitmache! Es geht einfach nicht mit einem Baby, das noch gestillt wird. K.