Igio
http://www.rund-ums-baby.de/babyundjob/beitrag.htm?id=88189&suche=mobbing&seite=1 Hallo! Bezugnehmend auf meinen alten o.g. Thread, hier das Ende... Nach dem mit der AL geführten Gespräch wurde es zwischenzeitlich besser. ABER durch Misswirtschaft ist die Firma jetzt soweit, dass 4 Mitarbeiter (neben mir die zweite Halbtagskraft, ein neuerer MA und ein Kollege aus der Werkstatt) gekündigt wurden. Die Art und Weise war unmöglich - es fanden keinerlei Vorgespräche statt, sondern ich bekam am letzten Freitag im Januar nach kurzem Gespräch (schlechte Auftragslage etc....) meine Kündigung zum 31.07. hingelegt, mit der Bitte um Unterschrift... mündliche Freistellung folgte umgehend... Habe dagegen geklagt (nachdem ich Montags zur Arbeit erschienen bin; war nur mündlich freigestellt), Abfindungssumme wurde schon vereinbart (bin nicht ganz damit zufrieden, habe aber auf Anraten meiner Anwältin angenommen), jetzt bleibe ich halt bis Ende Juli zu Hause. Lieben Gruß
Ich habe das nicht verfolgt, würde mir die Freistellung aber unbedingt schriftlich bestätigen lassen! Was, wenn man dort behauptet, du wärst einfach nicht zur Arbeit erschienen.
Und achte darauf, dass die Freistellung richtig formuliert ist, sonst verlierst Du Sozialversicherungs-, zumindest Reentenversicherungsbeiträge. Sie darf nicht unwiderruflich sein. Gruss Désirée
Was machst Du in der Zeit neben Bewerbungen? Eine Freundin hat in so einer (gewollten) Auszeit einen Intensivsprachkurs gemacht. Ich wünsche Dir viel Glück für den Neustart.
Hallo. Natürlich habe ich mir die Freistellung schriftlich geben lassen. War Montags direkt wieder bei der Arbeit, weil ich ja nur mündlich freigestellt war. Habe meine Arbeitskraft vor Zeugen zur Verfügung gestellt. Mein Chef war sehr irritiert, hat mir die schriftliche Bestätigung aber innerhalb des Tages zustellen lassen. Da die Haushaltshilfe meiner Eltern bald in Kur geht habe ich da eine Beschäftigung. Ansonsten kümmer ich mich mal um all die Sachen, die immer wieder liegen geblieben sind. Ab Mai kann ich mich dann beim Jobcenter melden. LG
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