Mitglied inaktiv
Weiß jemand wie das mit der Berechnung vom ALG1 aussieht, wenn man 1 Jahr Elternzeit hatte? Oder anders gefragt, wird das ALG1 anhand von meinem (damaligen) Verdienst oder vom Elterngeld berechnet?
Schon mal herzlichen
für die Antworten!
Das Elterngeld wird nicht mit eingerechtnet bei ALG 1. Bekomme selbst ein Jahr nach Bezug Elterngeld ALG !
dass es nach Deinem alten Verdienst berechnet werden müßte, oder? Müßte doch dann etwa so hoch wie das Elterngeld sein. Du bist doch sicher nicht direkt nach der Elternzeit arbeitslos. Dein alter Arbeitgeber muß doch erst die Kündigungsfristen einhalten und wenn Du selbst kündigst, bist Du doch sicher erstmal gesperrt? Aber ich weiß es nicht, da ich noch nie arbeitslos war (bin noch im gleichen Büro, wo ich gelernt habe). V. G.
Wird von deinem Verdienst vor dem Mutterschutz berechnet. Ist bei mir auch so gewesen. Somit fällt mein ALG sogar höher aus als das Elterngeld. Wenn du 2 Jahre gearbeitet hast vorher, dann bekommst für ein Jahr ALG, vorausgesetzt du stehts dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung (Kinderbetreuung muss nachgewiesen werden). Ich kann dir gerne berichten, ich bin jetzt in einer Maßnahme vom Arbeitsamt bis Ende Juli.
Nicht ganz richtig, lies mal hier nach: http://www.123recht.net/article.asp?a=16656&ccheck=1 lg
Hoppla, Du hast ja nur ein Jahr genommen- dann betrifft Dich der Artikel nicht :-)
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