Mitglied inaktiv
nun habe ich wieder angefangen zu arbeiten und habe meine urlaubskarte, die zum anfang eines jeden kalenderjahres an die verwaltung geht, um den aktuellen urlaubsanspruch einzutragen, eingereicht. und was ist: die tante hat mir meinen resturlaub aus 2008 gestrichen, sowie den aus 2009 mit dem vermerk "verfällt, wenn nicht bis 31.5. genommen" unter vorbehalt eingetragen. das selbe ist auch schon nach meiner elternzeit 2005 passiert, so dass ich wusste, dass das nicht rechtens ist, der urlaub steht einem ja in dem jahr nach der elternzeit und dann auch noch im folgejahr zu - aber mich nervt diese ignoranz, mit der man mit kind dort behandelt wird! meine güte, genau das zu wissen ist der job von der frau - und ich musste ihr jetzt schon zweimal sagen, was richtig und was falsch ist.... sie hatte schon vor der elternzeit einigen bockmist gebracht, formulrte nicth weitergeschickt, so dass mein elterngeld deutlich zu niedrig berechtnet worden ist, was ich nur mit viel mühe zurecht rücken konnte und und und. frauen in mutterschutz und elternzeit sind doch keine exotische konstellation, in der man sich als sachbearbeiter mal vertut, sondern glücklicherweise bei meinem arbeitgeber alltag...ich will nicht wissen, wie viele frauen schon ihren urlaub an diese tante verschenk thaben....
Hallo, wunder mich gerade: ist es "alter" Resturlaub oder hat man einen Urlaubsanspruch für die Zeit, in der man Elternzeit ist?
Du hast Urlaubsanspruch in der Elternzeit. In der Regel verfällt dieser aber bis zum 31.3. des Folgejahres. Hätte letztes Jahr auch 30 Tage gehabt. Da ich aber erst im November wieder angefangen habe, habe ich ihn mir auszahlen lassen...
Hi, während der Elternzeit erwirbst du KEINEN Urlaubsanspruch, wohl aber während dem Mutterschutz (für jeden angefangenen Monat). Diese Tage dürfen auch nach mehreren Jahren Elternzeit NICHT verfallen, sondern müssen gewährt werden. Gruß, Speedy
Stimmt, deshalb hatte ich letztes Jahr auch so viel Urlaub, den gesamten Resturlaub aus 2004.
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