Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß, daß bei ALG II Beziehern das Jugendamt? sich an den Betreuungskosten beteiligt. Haben Familien mit einem Gehalt (mein Mann verdient, ich bin in Vollzeit-Schulausbildung, bekomme aber kein Bafög, da über 30) auch eine Möglichkeit einen Zuschuss zu bekommen? Wie hoch liegen denn da die Grenzen? Weiß das jemand oder hat einen Link zum Nachlesen? Ich google mir die Finger wund und finde nix, wahrscheinlich habe ich die falschen Suchworte. LG Ivonne
hi ivonne, das hängt davon ab was dein mann verdient. das einfachste ist beim JA anrufen, termin machen und ausrechnen lassen. lg jessi
es hängt nicht NUR davon ab, was Dein Mann verdient... Sondern es geht auch um Eure monatlichen Ausgaben, die Ihr habt. Ich mußte damals eine Aufstellung einreichen mit meinen ganzen Versicherungen, die ich so zahle, z.B. Lebensversicherung oder die Unfallversicherung für Simon. Das wird dann angerechnet - zu Euren Gunsten. Grenze kann Dir hier sicherlich keiner nennen, die Beträge sind mit Sicherheit von JA zu JA unterschiedlich. Lass Dir vom Jugendamt, die Stelle für Kinder- und Jugendbeihilfe, ein Formular zuschicken und füll alles aus. Grundsätzlich kannst Du die Kosten aber das erste Mal erst geltend machen in dem Monat, in dem sich Dein Kind in Tagespflege befindet - vorher nicht. Sprich, die ersten Kosten mußte ich damals verauslagen, die wurden mir dann zurückgezahlt. LG Sue
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