Elternforum Baby und Job

ab wan zählt man

ab wan zählt man

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ab wann ist man im Sinne der Kindergartengebühren alleinerziehend? Mein Mann wohnt seit 5 Wochen nicht mehr hier. Scheidung ist nicht beantragt. Was muß dann alles eingeleitet sein? Müssen schon Unterhaltszahlungen laufen? Noch ahben wir gemeinsames Konto... Danke Fibsi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, dafür mußt Du "dauerhaft getrennt lebend" sein und dies dem Amt nachweisen. Z. B. mit einer Kopie eines anwaltlichen Briefes, in dem das Trennungsjahr "eingeläutet" wird, sinnvoll wäre auch eine Abmeldebescheinigung des Mannes aus dem ehemals gemeinsamen Haushalt. Wenn Du berufstätig bist, die Steuerklasse ändern lassen (der Mann ebenfalls). Dir steht dann Steuerklasse 2 und ihm Steuerklasse 1 zu. LG M.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns kommt es explizit auf das Zusammenwohnen an. Wenn der Partner woanders gemeldet ist, reicht das meines Wissens. Ist aber sicher wieder ueberall anders.. LG Berit