Mitglied inaktiv
Hallo! Ab wann ist man im Sinne der Kindergartengebühren alleinerziehend? Mein Mann wohnt seit 5 Wochen nicht mehr hier. Scheidung ist nicht beantragt. Was muß dann alles eingeleitet sein? Müssen schon Unterhaltszahlungen laufen? Noch ahben wir gemeinsames Konto... Danke Fibsi
Hallo, dafür mußt Du "dauerhaft getrennt lebend" sein und dies dem Amt nachweisen. Z. B. mit einer Kopie eines anwaltlichen Briefes, in dem das Trennungsjahr "eingeläutet" wird, sinnvoll wäre auch eine Abmeldebescheinigung des Mannes aus dem ehemals gemeinsamen Haushalt. Wenn Du berufstätig bist, die Steuerklasse ändern lassen (der Mann ebenfalls). Dir steht dann Steuerklasse 2 und ihm Steuerklasse 1 zu. LG M.
Bei uns kommt es explizit auf das Zusammenwohnen an. Wenn der Partner woanders gemeldet ist, reicht das meines Wissens. Ist aber sicher wieder ueberall anders.. LG Berit
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit