Mitglied inaktiv
Hallo! ICh abreite auf 440€ Basisi und habe jetzt im November meinen ersten Urlaub, jetzt sagt eine Kollegin, der wäre nicht bezahlt?! ICh arbeite auf Stundenbasis und habe mal 250€ und mal 400€ im Monat, also keinen festen Tagessatz bzw. Stundensatz pro Arbeitstag, wie legt man da normalerweise die Bezahlung für die Urlaubstage an? Der kann doch unmöglich unbezahlt sein, oder???? LG, Helena
Hallo! Also wenn du auf Stundenbasis arbeitest, dann bekommst du eigentlich auch kein "Urlaubsgeld" es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes mit dem Arbeitgeber vereinbart. Du wirst ja nur für die Stunden bezahlt, die du auch anwesend bist bzw. arbeitest, das schreibst du ja selber. Also, logischerweise, Urlaub = nicht anwesend, also auch kein Geld. Nur, wie schon gesagt, wenn du mit deinem Arbeitgeber ausdrücklich was anderes vereinbart hast. Sollte ich falsch liegen, dann korrigier mich bitte jemand. LG Sandra
Um das genau beantworten zu können, müsste man deinen Arbeitsvertrag kennen, bzw. ob du überhaupt einen Arbeitsvertrag hast (also Arbeitnehmerin bist) oder einen andere Art von Vertrag geschlossen hast. Da du, so wie du schreibst, nach Aufwand bezahlt wirst, hört sich das erstmal nicht nach Arbeitsvertragg an. Alle (!) Arbeitnehmer - also mit Arbeitsvertrag Beschäftigte - haben Anspruch auf bezahlten Urlaub (selbst wenn die Arbeitszeit nur eine Sunde pro Woche betragen würde)! Auch wenn du mit einem anderen Vetrag beschäftigt bist, könnte es trotzdem sein, dass du den Umständen deiner Tätigkeit nach rechtlich als Arbeitnehmerin eingestuft wirst und damit alle entsprechenden Rechte eines Arbeitnehmers hast (bezahlter Urlaub, Kündigungsschutz usw.). Ob das bei dir der Fall ist kann nur ein Jurist klären, der deinen Vertrag und alle Umstände deiner Arbeit kennt. Ruf doch mal bei einem anwalt für Arbeitsrecht an, frage, was eine Erstberatung kostet (ist meistens gar nicht so teuer, ca. 20-40 €) und dann bist du schlauer... junima
Junima hat recht, mit Arbeitsvertrag hast du Anrecht auf bezahlten Urlaub. Meist 6 Wochen Jahresurlaub, d.h wenn du z.B einen Tag die Woche arbeitest, sind es 6 bezahlte Tage im Jahr. LG Kerstin
Du hast, natürlich vorausgesetzt, daß Du tatsächlich einen Ansstellungsvertrag hast und nicht "freie Mitarbeiterin" bist, auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub--und zwar BEZAHLTEN Urlaub-- Und zwar mindestens den ALLEN Arbeitnehmern zustehenden Mindesturlaub, der durch Tarifverträge höchstens verbessert werden kann/darf. Und da Du unterschiedlich viel verdienst, von Monat zu Monat, berechnet sich Deine Urlaubsvergütung nach dem Durchschnittsverdienst Deiner letzten 3 vollen abgerechneten Monate, vor dem geplanten Urlaub. LG Freddy
Hallo! Danke für die Antworten! Ich habe einen Arbeitsvertrag und arbeite 5 Wochentage, also FReitag bis Samstag jeweils am Vormittag, mal eine Stunde, mal 5. Also gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass sie mir einen Durchschnitt ausrechnen, ich hab ja 10 Arbeitstage frei. LG, Helena
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