Mitglied inaktiv
Hi! Ich habe mal eine Frage zu 400 Euro-Jobs. Bekommt man bei Krankheit auch Lohnfortzahlung? Hat man Urlaubsanspruch? DANKE!
Bei Krankheit hat man Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach gibt es nichts mehr. Mindesturlaub sind 4 Wochen im Jahr, die Anzahl der Urlaubstage richtet sich dann nach der Anzahl der Tage, die man in arbeitet.
Also als noch auf 400€ gearbeitet habe hatte ich werde lohnfortzahlung noch urlaubsanspruch....
Vielleicht von arbeitgeber zu arbeitgeber verschieden ![]()
Hallo, ich kann nur immer wieder auf die Seite www.minijobzentrale.de verweisen, da stehen alle rechtlichen Aspekte! Ich kopier dir rein, was dort zu deinen Fragen steht: "Arbeitgeberpflichten Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Reihe von arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Dies gilt auch für Minijobs. Der Arbeitgeber muss beispielsweise bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung an den Arbeitnehmer in Höhe des ihm zustehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts leisten, bei Schwangerschaft im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes der Minijobberin während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen Entgelt fortzahlen dem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub gewähren und zwar mindestens für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs (in der Regel vier Wochen)." Es gibt sicherlich immer noch Arbeitgeber, die glauben, dass das bei Minijobs nicht "nötig" ist, aber den rechtlichen Anspruch hast du. LG Anja
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